Tarifverträge für alle Künstler:innen an Theatern
Neue EU-Leitlinien ermöglichen ab sofort Tarifverträge für Solo-Beschäftigte
Die EU-Kommission hat mit den Leitlinien vom 29.09.2022 die Möglichkeit geschaffen, dass sich Soloselbstständige ab sofort gewerkschaftlich vertreten lassen dürfen, um eigene Tarifverträge auszuhandeln. Im Bereich der Darstellenden Künste gilt das für Soloselbständige Künstler:innen, die das bestehende Ensemble verstärken wie z.B. Opernsänger:innen und Produktionsteams wie z.B. Regisseur:innen, Bühnen-Kostümbilder:innen, Choreograph:innen.
Am Theater arbeiten viele sogenannte Gäste in Dienst- und Werkverträgen. Das versetzt sie in eine besonders ungeschützte Lage, sodass ihnen Verträge individuell und einseitig von den Theatern diktiert werden konnten. Nachteilige Arbeitsbedingungen waren damit an der Tagesordnung.

Mit den beschlossenen EU-Leitlinien sind nun einheitliche Standards möglich, die den Künstler:innen ein faires und nachhaltiges Arbeiten ermöglichen. Daher wird die GDBA die Verhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein für alle Beschäftigten mit dieser bislang unklaren Rechtsstellung fordern. Alle Gäste sollen in den Geltungsbereich des NV-Bühne fallen. Die geplante Forderung der GDBA für die Einführung einer Sonderregelung GAST erweitert sich nun um die Soloselbstständigen.
In den Reihen der GDBA finden sich bereits hunderte von Freischaffenden, die seit September dieses Jahres begonnen haben, sich bundesweit in sieben Basisverbände zu organisieren. Des Weiteren wurde auf dem Genossenschaftstag im Mai beschlossen, dass Freischaffende einen Sitz im Hauptvorstand und somit im Tarifausschuss der GDBA bekommen werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mesut Bayraktar: bayraktar@buehnengenossenschaft.de
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