Aufgaben der GDBA
- Zweck und Aufgabe der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger sind die Wahrung und Förderung der künstlerischen, sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Belange des deutschen Theaters im Allgemeinen und ihrer Mitglieder im Besonderen.
- Die Aufgaben des Vereins GDBA im Einzelnen sind folgende:
a) Organisation aller demokratischen Kräfte für die Erhaltung und den Ausbau der Kultur auf überparteilicher Grundlage.
b) Aufklärung der Mitglieder über ihre soziale Lage und über die Bedeutung ihrer verpflichtenden Aufgaben auf dem Gebiete der Kunst.
c) Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen.
d) Verbesserung der Gehalts- und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge.
e) Weiterentwicklung des Arbeitsrechts am Theater, insbesondere durch Errichtung und Unterhaltung von Bühnenschiedsgerichten.
f) Sicherung der Altersversorgung.
g) Anwendung aller gewerkschaftlichen Mittel einschließlich des Streiks.
h) Pflege der Berufsstatistik.
i) Bereitstellung von Mitteln zur Erreichung der Organisationsziele.
j) Erteilung von Rechtsrat und Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, der Sozialversicherung sowie der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen im Rahmen der besonderen Rechtsschutzordnung.
k) Herausgabe einer eigenen Zeitschrift und des Deutschen Bühnen-Jahrbuches.
l) Pflege und Förderung der Beziehungen zu in- und ausländischen Berufsorganisationen des Theaters.
m) Vertretung von Standesangelegenheiten vor der Öffentlichkeit.
n) Förderung des Nachwuchses.
o) Mitwirkung an der Regelung und Überwachung des gesamten Unterrichtswesens für das Theater, an der Errichtung von Fachschulen und Prüfungsstellen.
p) Einwirkung auf die das Kulturleben betreffende Gesetzgebung.
q) Förderung jeder Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit auf dem Gebiet des Theaters.
(§ 2 SATZUNG DER GDBA)
