Keine Einigung beim ersten wegweisenden Reformpaket
Deutscher Bühnenverein bietet Mindestgage unter Mindestlohn an
Nach lang andauernden und intensiven Verhandlungen zwischen Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) mit dem Deutschen Bühnenverein (DBV) über ein erstes Reformpaket bezüglich der Bezahlung der Bühnenbeschäftigten für die NV Bühne-Sonderregelungen Solo und BT, kam es bedauerlicherweise zu keiner Einigung.
Obwohl die GDBA mehrere Schritte von ihren ursprünglichen Forderungen in Höhe von 3.100 € Einstiegsgage für die Spielzeit 2022/2023 abgewichen ist und dem Bühnenverein mehrmals entgegenkam, hat sich die Gegenseite wenig bewegt. Nicht einmal die von der GDBA zuletzt geforderten Zahlen von 2.715 €, die lediglich der proportionalen Erhöhung der Mindestgage im Verhältnis zur proportionalen Erhöhung des Mindestlohns entspricht, wurde seitens des DBV akzeptiert. Der DBV hatte zuletzt 2.550 € geboten. Dieses Angebot konnte die GDBA nicht annehmen, da man für eine solche Mindestgage, die an den Mindestlohn angelehnt ist, keine Gewerkschaft braucht. Da der Mindestlohn ab 1. Juli auf 10,45 € steigt, im Oktober sogar auf 12 € und in Berlin auf 13 €, liegt das aktuelle Angebot des DBV nach GDBA-Mindestlohnberechnung mit einer erlaubten Wochenarbeitszeit von 48 Stunden unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Die NV Bühne- Beschäftigten fallen unter das Arbeitszeitgesetz, was eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt. Hinzu kommen 4,5 % Abgabe an die Bayerische Versorgungskammer, also Geld, dass die Beschäftigten nicht ausgeben können, weshalb es nicht als Mindestlohn angerechnet werden kann. Demnach hätten die Beschäftigten laut GDBA-Berechnung einen Anspruch auf 2.600,30 € bundesweit und in Berlin auf 2.816,98 €.
Die GDBA bedauert sehr, dass es zu keinem Abschluss kam, haben die Bühnenbeschäftigten doch aufgrund der langanhaltenden prekären Beschäftigung durch die geringe Mindestgage ein großes Nachholbedürfnis bei Lebenshaltungskosten und Altersvorsorge. Die Erhöhung der Gagen ist nicht zuletzt dringend erforderlich, da die Inflation von 7,9 % das ohnehin geringe Einkommen bedroht.
Die Angst, Theater würden kaputtgehen, führt vermutlich zu dem niedrigen Angebot des DBV. Die GDBA hatte daher zwischenzeitlich angeboten, eine geringere Mindestgage für finanzschwache Häuser zu vereinbaren. Darauf ist der DBV nicht eingegangen. Tausende NV Bühne-Beschäftigte dürfen nicht wegen ein paar schwach finanzierter Häuser in Geiselhaft genommen werden.
Um die Ziele der aktuellen Manteltarifverhandlungen sofort durchzusetzen, wird sie sich mit all ihren Mitgliedern, befreundeten Verbänden und Netzwerken dafür einsetzen, eine angemessene Bezahlung umzusetzen. Bis dahin empfiehlt sie dringend, entgegen der normativen Handlungsempfehlung des Deutschen Bühnenvereins in Höhe von 2.500 €, eine Mindestgage von 3.100 € zu zahlen, mindestens vier Gagenstufen einzuführen und die Gastgagen dementsprechend anzupassen. Nur so kann man der Qualifikation, Verantwortung und Belastung der Beschäftigten im Verhältnis zur Bezahlung im öffentlichen Dienst gerecht werden.
Lisa Jopt, geschäftsführende Präsidentin der GDBA: „Das Narrativ, die Theater gingen kaputt, wenn die künstlerisch Beschäftigten angemessen bezahlt würden, verhindert eine Weichenstellung im Kampf gegen prekäre Beschäftigung für ein wichtigen Teil der Beschäftigten im NV Bühne. Dies steht im großen Widerspruch zu der Notwendigkeit eines Tarifvertrags, die die Träger zur finanziellen Planung benötigen. Solange kein Tarifvertrag die angemessene Bezahlung der Beschäftigten regelt, werden die Träger keine Notwendigkeit sehen, ihre Zuschüsse anzupassen. Das schiefe Beziehungsgefüge zwischen den unterschiedlichen Tarifverträgen und innerhalb des Theaters muss endlich korrigiert werden.“
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