Jahressteuergesetz 2013
Der Bundesfinanzhof hatte am 4. Mai 2011 geurteilt, dass die Arbeit eines selbständig tätigen Regisseurs umsatzsteuerlich mit dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent zu versteuern sei, weil der Kläger seine Leistungen nicht unmittelbar dem Publikum darbiete. Die GDBA berichtete hier über dieses Urteil und kritisierte es.
Der Deutsche Bundestag hat nun das Jahressteuergesetz 2013 verabschiedet, in dem wichtige Regelungen für den Bereich der darstellenden Künste enthalten sind:
- Bühnenregisseure und -choreographen, die an öffentlichen Bühnen beschäftigt sind, unterliegen künftig nicht mehr der Mehrwertsteuerpflicht. Damit wurde auf obige Entscheidung des Bundesfinanzhofes reagiert, nach der Bühnenregisseure und -choreographen zukünftig 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen müssten.
- Für Musik-, Tanz- und Ballettschulen bleibt – entgegen vorheriger Planungen – der alte Rechtszustand der Umsatzsteuerbefreiung erhalten und sie werden demnach nicht mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt.
Nachzulesen hier auf dem Portal des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.
Mittlerweile fordern auch an deutschen Theatern tätige Bühnen- und KostümbildnerInnen die umsatzsteuerliche Gleichstellung mit Regisseuren und Choreographen (nachzulesen hier auf nachtkritik.de und hier auf kostuemforum.de).
Nachtrag vom 15.01.2013:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. November die Zustimmung zu dem vom Bundestag beschlossenen Jahressteuergesetz (mit der darin enthaltenen Umsatzsteuerbefreiung für Bühnenregisseure und -choreographen) verweigert. Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Jahressteuergesetz 2013 kann nun nicht mehr wie vorgesehen zum Jahreswechsel in Kraft treten, da das Gesetzgebungsverfahren wahrscheinlich nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann. An der Umsatzsteuerbefreiung für Musik-, Tanz- und Ballettschulen ändert sich nichts.
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