Leitartikel Mai 2009

Fördernde Kulturpolitik – gegen Scheinselbständigkeit und Notlagenverträge

buehnengenossenschaft_05_09Tatsache ist, dass sich die künstlerischen Arbeitsverhältnisse von den Normalarbeitsverhältnissen grundlegend unterscheiden. Aber auch die Normalarbeitsverhältnisse sind nicht mehr das, was sie einmal waren. Im Zeichen einer fortschreitenden Modernisierung des Arbeits- und Sozialrechts greift eine schleichende Auflösung des Arbeitnehmerbegriffs immer mehr um sich. Seit der Inkraftsetzung der Agenda 2010 werden die Arbeitnehmer regelrecht in die Schein-Selbständigkeit abgedrängt.

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Leitartikel April 2009

Kultur- & Kreativwirtschaft

buehnengenossenschaft_04_09Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausrucksformen ist am 18. März 2007 in Kraft getreten. Dieses von der UNESCO-Konferenz am 20. Oktober 2005 in Paris angenommene Übereinkommen schaffte eine weltweit verbindliche Grundlage zur Stärkung der kulturellen Vielfalt. Kernstück des Übereinkommens ist das Recht jeden Staates, regulatorische und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen zu schützen und zu fördern. Öffentliche Kulturförderung erhält so gegenüber drohenden wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen eine neue Legitimität. Die Europäische Gemeinschaft ist dem Übereinkommen als Vertragspartei am 18. Dezember 2006 beigetreten. Als eine der ersten Veranstaltungen weltweit zur Bedeutung und Umsetzung der Konvention organisierte die Deutsche UNESCO-Kommission im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vom 26. bis zum 28. April 2007 eine internationale Fachkonferenz: „Kulturelle Vielfalt – Europas Reichtum. Das UNESCO-Übereinkommen mit Leben füllen“ in Essen, Kulturhauptstadt Europas 2010. Auf der „Zeche Zollverein“ (Industriedenkmal – Weltkulturerbe) fand symbolträchtig zum Abschluss des Eröffnungstages ein Empfang statt.

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Leitartikel März 2009

„Kultur in Deutschland“
Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission

buehnengenossenschaft_03_09An der Arbeit der Enquete-Kommission haben alle Beteiligten einen großen Aufwand an Zeit und Arbeit investiert. Entsprechend groß waren die Erwartungen, die mit der Verabschiedung des Abschlussberichts am 13. Dezember 2007 im Deutschen Bundestag verbunden waren. Es war eine große Stunde des Hohen Hauses, in der qualifiziert und sachverständig über Kunst und Kultur diskutiert wurde. Gänzlich verschieden von den beiden Kulturdebatten des Parlaments am 9. November 1984 im Bundeshaus zu Bonn und am 4. Dezember 1986 im Ausweichquartier, im „Wasserwerk“. Auch zu dieser Zeit gab es Vorläufer in der empirischen Erhebung der sozialen Tatbestände im Kulturbereich. Erinnert sei an den „Künstlerbericht“ der Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe (BT-Drs 7/3071 v. 13. Januar 1975). Der Künstlerbericht basierte auf der Forschungsarbeit des damaligen Instituts für Projektstudien von Karla Fohrbeck und Andreas J. Wiesand. Darauf folgte alsbald „Der Künstlerreport“ von beiden Autoren. Bei der Beratung des Künstlerberichts im Deutschen Bundestag 1975 wurde von den Sprechern aller im Bundestag vertretenen Parteien die Notwendigkeit anerkannt, die soziale und wirtschaftliche Lage der Künstler zu verbessern. 1983 wurde die Künstlersozialversicherung für selbständige Künstler und Autoren aus der Taufe gehoben. Vor diesem Hintergrund baute sich in der Folgezeit der Erwartungshorizont der Kulturschaffenden auf, die sich im „Deutschen Kulturrat“ zusammengeschlossen hatten, um ihre Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gemeinsamen zu vertreten.

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Leitartikel Februar 2009

Der Sündenfall des BAG
oder die Zersetzung des Arbeitnehmerbegriffs

buehnengenossenschaft_02_09Im Zeichen einer fortschreitenden Modernisierung des Arbeits- und Sozialrechts erodiert der Begriff des Arbeitnehmers immer mehr. Den Verfechtern der neoliberalen Reform des Arbeitsmarktes geht es um nichts weniger, als um den Abbau der Schutzrechte der Arbeitnehmer: Weg vom Normalarbeitsverhältnis – also der unbefristeten Vollzeitbeschäftigung –, hin zu den atypischen Beschäftigungsverhältnissen mit geringem Bestandsschutz, also in die Scheinselbständigkeit. Auf diese Weise ersparen sich die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und alle Nebenkosten, wie Urlaubsgewährung oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Deshalb nichts wie weg, mit den herkömmlichen Begriffen und ihren juristisch definierten Inhalten. Das geschieht keineswegs offen und spektakulär, sondern auf eher verdeckte Weise, bei der Abfassung von Rechtstexten und gesetzlichen Neuregelungen. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt findet in den Instanzen des Rechtssystems (Rechtsprechung und Rechtslehre) ein Wandel der herrschenden Auffassungen statt.

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Leitartikel Januar 2009

Reformresistente Reformer

buehnengenossenschaft_01_09Die Einsetzung der Enquete-Kommission „Kunst und Kultur“ wurde vom Deutschen Bundestag einstimmig über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen. Die Arbeit der Enquete-Kommission führte zu einer exzellenten Bestandsaufnahme über die gesellschaftliche Bedeutung von Kunst und Kultur und deren Institutionen in dieser Zeit. Daraus wurden Handlungsempfehlungen zur rechtlichen Situation der Künstler und Kulturberufe für die unterschiedlichen Adressaten abgeleitet. Für die Bereiche Theater und Tanz richten sich diese vornehmlich an die Bundesländer und Kommunen, als Träger der Theater soweit die arbeitsrechtliche Seite betroffen ist. Aber auch die Systeme der sozialen Sicherung sind angesprochen, für die der Bund als Gesetzgeber zuständig ist. Die mit Nachdruck vorangetriebenen Reformen des Arbeitsmarkts und die sich daraus ergebenden „Modernisierungsgesetze“, wie sie in den Sozialgesetzbüchern kodifiziert wurden, führten zu einschneidenden Umgestaltungen der Existenzgrundlagen künstlerischer Berufsausübung. Es ist das Verdienst der Enquete-Kommission, in der objektiven Bestandsaufnahme ihres Schlussberichts neu entstandene Problemlagen aufgezeigt und Wege zu ihrer Lösung gewiesen zu haben. Jetzt lautet die Aufgabe, diese Handlungsempfehlungen umzusetzen.

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