Leitartikel Mai 2013

Verteilungskämpfe um Positionen und Subventionen

buehnengenossenschaft_5_13Der Genossenschaftstag 2013 fällt in eine Zeit der Umbrüche und Veränderungen in allen Lebensbereichen. Davon wird die kulturelle Infrastruktur tiefgreifend erfasst und damit die Finanzierung der kulturellen Einrichtungen. Die anhaltende Schwäche der Finanzkraft der theatertragenden Kommunen, die Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Haushalte der Bundesländer führen zu einer rückläufigen Finanzierung des Staats- und Stadttheatersystems. Auch die freie Szene ist vom Rückgang der Fördermittel betroffen und drängt in die vermeintlich „festen“ Häuser. Neu entstandene kulturpolitische Einrichtungen, wie z.B. soziokulturelle Zentren, benötigen ebenfalls eine finanzielle Förderung. Hinzu kommen hohe Ausbildungskapazitäten im Kulturmanagement, die ein „fortwährendes Wachstum der Kulturbetriebe und –produkte“[1] erfordern. Dem steht das negative Ergebnis einer Studie[2] des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit entgegen: „Im Zuge knapper werdender öffentlicher Budgets hat sich die Anzahl von Vakanzen im klassischen Theaterbereich durch Schließungen und Fusionen von Theatern, der Verkleinerung von Ensembles bzw. von Orchestern und Chören etc. verringert“. (…) „Immer weniger langfristige Anstellungen korrespondieren mit mehr Gast- und Stückdauerverträgen. Dennoch bildet sich ein wachsendes Interesse junger Menschen an einer Tätigkeit im künstlerischen Bereich heraus und neben den staatlichen Ausbildungsinstitutionen wird eine wachsende Zahl privater Anbieter wahrgenommen. Daraus resultiert eine höhere Nachfrage von Künstlern nach Engagements, der ein reduziertes Angebot an Vakanzen gegenübersteht“.

Auch die Grundlagen der Beschäftigungsmöglichkeiten haben sich nachhaltig verändert. Aus sozial geschützten Arbeitnehmerverhältnissen sind zunehmend prekäre selbstständige Tätigkeiten geworden. Die ungesicherte Zeitvertragssituation künstlerischer Bühnenberufe verdrängt immer mehr Normalarbeitsverhältnisse. Von dieser Entwicklung werden auch die Organisationsformen erfasst. Neue Vereinigungen bilden sich außerhalb der verfassungsgeschützten Tarifautonomie. Nachdem die tarifpolitischen Felder durch die Gewerkschaften besetzt sind, weicht man auf die privatrechtlichen Organisationsformen des eingetragenen Vereins (e.V.) oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im selbstständigen Bereich aus. Dabei handelt es sich jedoch um keine tariffähigen Koalitionen im Sinne von § 2 des Tarifvertragsgesetzes: „Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber, sowie Vereinigungen von Arbeitgebern“. Tariffähig sind nur eine Vereinigung von Arbeitgebern und eine Gewerkschaft. Diesen Koalitionen ist durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz die Aufgabe zugewiesen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in eigener Verantwortung und im Wesentlichen ohne staatliche Einflussnahme zu gestalten. Die Zunahme kurzzeitiger Beschäftigungsverhältnisse auf Gast- oder Stückdauerverträge führte zu einer abnehmenden Bindung an die Gewerkschaften. Die tarifpolitische Gleichbehandlung aller Beschäftigten – unabhängig davon, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – macht die gewerkschaftliche Organisation scheinbar entbehrlich. Man nimmt auch ohne Mitgliedschaft und eigene Beitragsleistung an den Ergebnissen der Tarifverhandlungen teil. Das gesamte Tarif- und Versorgungswerk der Bühnen beruht auf dem solidarischen Zusammenschluss der Bühnenangehörigen im künstlerischen Bereich. Das erfordert gelebte Solidarität aller Beteiligten, um in den Verteilungskämpfen um rückläufige Kulturetats bestehen zu können. Das Internet bietet sich zwar als Forum dafür an, Forderungen an die Öffentlichkeit zu tragen und verbesserungsbedürftige Verhältnisse anzuprangern. Digitale Kritik an Personen und Streit über tarifpolitische Kompromisse wird den gesellschafts- und kulturpolitischen Herausforderungen nicht gerecht. Der demographische und kulturelle Wandel ist das Ergebnis politischer Entscheidungen, die im Bundestag und Bundesrat getroffen und auf Landes- und kommunaler Ebene umgesetzt werden.

Für das, was der Gesetzgeber nicht vollbringt, kann nicht die GDBA verantwortlich gemacht werden. Beispielhaft dafür steht die ungelöste Problematik eines gesetzlichen Mindestlohns. In 20 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union existiert ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn. Die Bundesrepublik Deutschland zählt nicht zu diesen Ländern.[3] Es liegt zwar ein Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs 17/12857 v. 20.03.2013) über die Festsetzung eines Mindestlohns vor. Die Bundestagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben im Jahr 2011 Gesetzentwürfe zur Einführung eines Mindestlohns vorgelegt. Die Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU Bundestagsfraktion hat zur Regelung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze im November 2011 Eckpunkte vorgelegt. Auch die Fraktion DIE LINKE hat sich für die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns ausgesprochen. Die FDP will den Weg branchenbezogener Mindestlöhne weitergehen. Die von CDU/CSU verfolgte Lösung will die im Rahmen der Tarifautonomie festgesetzten Mindestnormen der Vergütungen den Tarifvertragsparteien belassen. Soweit der Sachstand auf der politischen Handlungsebene.

Die GDBA hat in der Spielzeit 1991/92 eine tarifvertraglich vereinbarte Mindestgage für die Bereiche Solo und künstlerische Bühnentechnik mit einem Betrag von 2.400 DM durchgesetzt. Sie wird ab September 2013 1.650 Euro betragen. Wenn jetzt in einem Offenen Brief auf Facebook diese Tarifregelung sarkastisch kritisiert wird, spricht das nicht gegen die GDBA und diese Mindestgage, sondern gegen den Verfasser der Polemik. Stellvertretend für alle Nichtorganisierten wird die Einführung einer Mindestgage für Gastverträge bei unterschiedlichsten Arbeitgebern gefordert. Die Tarifzuständigkeit der GDBA erstreckt sich über die Bühnen, die Mitglied im Deutschen Bühnenverein – Bundesverband der Theater und Orchester – sind. Die an diesen Bühnen geltende Mindestgage wird abqualifiziert, weil die Forderung nach einer Indexierung bisher nicht erfüllt wurde und eine Anpassung nur in zeitlichen Abständen erreicht werden konnte. Das wird der GDBA als organisatorisches Ungenügen angelastet. Und es wird ihr auch noch auf das „Traurigste und Unverschämteste“ der Kaufkraftverlust des Euro angekreidet. Aus der Distanz des Geschäftsführers des Kulturmanagement-Unternehmens „PreStage“, Johannes M. Schatz, mag sich das zwar revolutionär ausnehmen. Aber so viel realistische Einschätzung der Wirklichkeit außerhalb des world-wide-web muss man von jemand erwarten können, der akademische Ausbildungsgänge durchlaufen hat, dass die GDBA nicht für die Turbulenzen an den Kapitalmärkten und den Kaufkraftverlust der Währung haftbar zu machen ist. Auch unter Abrechnung des Kaufkraftverlustes bleibt eine Mindestgage, die jedenfalls so schlecht nicht sein kann, da sie auch für Gastverträge eingeführt werden soll.

Die nächste Attacke beginnt mit einer Schmähkritik: „Der Fisch stinkt immer vom Kopf her! Insofern sollten sich die Funktionäre der GDBA ernsthaft fragen, ob man ausgerechnet die Künstler für ihre Mitgliederschwäche verantwortlich machen sollte“. Das soll wohl eine Replik auf einen Satz im Leitartikel der Ausgabe 4/13 der bühnengenossenschaft [4] sein, in dem es heißt: „An der Erkenntnis aber, dass eine gewerkschaftliche Organisation nur so stark sein kann, wie ihre Mitglieder sie machen, führt kein Weg vorbei“. Der diplomierte Theologe Schatz führt dazu aus, die GDBA „ergehe sich stets nur in Kontemplation“ und verfolge „keine politischen Ziele“ mehr. „Stattdessen beteiligt sich die GDBA überall an der Aushandlung von Haustarif-Verträgen, was dazu führt, dass alle Beschäftigten noch weniger Geld nach Hause tragen“.

Die Haustarifvertragsverhandlungen in den neuen Bundesländern helfen, den Bestand der Theater zu sichern! Dass mit Haustarifverträgen Theater-Arbeitsplätze erhalten bleiben, beweist ein Blick in das Deutsche Bühnenjahrbuch und braucht nicht bezweifelt werden. Die verletzende Polemik läuft im Klartext darauf hinaus, Theater zu schließen, wenn ihre Finanzkraft zur Erfüllung tariflicher Normen nicht mehr ausreicht. Die Prinzipien der katholischen Soziallehre Oswalds von Nell-Breuning hat der Theologe Schatz offensichtlich nicht kontemplativ verinnerlicht. Es wäre ihm sonst aufgegangen, dass den Theatermenschen der Bühneneingang näher steht als der Eingang in das Job-Center der Arbeitsagentur und sie dazu bereit sind, dafür Opfer auf sich zu nehmen. Für die Unterfinanzierung der Theater ist die GDBA nicht verantwortlich zu machen. Sie sorgt jedenfalls durch Einwirkung auf die Beschlussgremien der Theaterträger für tarifvertragliche Regelungen, die ein Weiterspielen ermöglichen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass es sich bei gewerkschaftlichen Organisationen um freiwillige Vereinigungen handelt. Die Haustarifverträge werden mit den betroffenen Ensemblemitgliedern abgestimmt und nicht von dominanten Funktionären oktroyiert.

Vor diesem Hintergrund tritt die eigentliche Zielrichtung dieser Angriffe klarer hervor: Es geht um die Neugründung einer Interessenvereinigung vorbei an der GDBA und den anderen Theatergewerkschaften. Die auf dieser Facebook Seite beklagten Missstände, die nicht nur den Bühnenbereich betreffen, gehen nicht auf das Versagen der gewerkschaftlichen Organisationen zurück. Mit ihrer Abwertung wächst nicht gleichzeitig die Durchsetzungsmacht der außergewerkschaftlichen Vereinigung. Sie erzielt allenfalls einen Aufmerksamkeitseffekt, der bei ihrer überzogenen Polemik das Gegenteil bewirkt. Was soll die Unterstellung, die GDBA könne „vielleicht sogar wieder eine kraftvolle, engagierte Gewerkschaft werden, wenn beim nächsten Genossenschaftstag Ende Mai endlich ein neuer und jüngerer Präsident gewählt wird“? Ein neuer Präsident wurde bereits auf dem letzten Genossenschaftstag 2009 gewählt, in einem geheimen Wahlgang auf breiter demokratischer Grundlage – ohne diskriminierende Wahlbeeinflussung von außen.

Wenn zu der geplanten europaweiten Gründung eines Interessenvereins „für jede Künstlerin und jeden Künstler“ die „Altersdiskriminierung“ gehört, die eine soziale und ökonomische Benachteiligung von Einzelpersonen oder von Personengruppen aufgrund ihres Lebensalters bezeichnet, sollte der jugendbewegte Theologe das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Hand nehmen. Gemäß § 1 ist „Ziel des Gesetzes, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. Mit dem Begriff des Alters ist jedes Lebensalter gemeint. Es gelten weder Mindest- noch Höchstaltersgrenzen für die Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbotes. Das gilt nach § 18 auch für die „Mitgliedschaft oder die Mitwirkung in einer Tarifvertragspartei oder Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören (…) sowie deren jeweiligen Zusammenschlüssen“. Hinzu kommt ein umfassendes europäisches Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78 EG Art. 1: „Zweck dieser Richtlinie ist die Schaffung eines allgemeinen Rahmens zur Bekämpfung der Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf im Hinblick auf die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten“.

Der Druck, unter den das Staats- und Stadttheatersystem gegenwärtig von der freien Szene bis hin zu Exponenten des Kulturmanagements gesetzt wird, geht doch nicht auf das Lebensalter der in demokratischen Wahlen berufenen Vorstandsmitglieder der GDBA zurück. Dieser Veränderungsdruck entsteht vielmehr aus dem Verteilungskampf um die knapper gewordenen Kulturetats. Was wäre das denn für eine Gewerkschaft, die sich nicht für den Erhalt der Existenzgrundlagen ihrer Mitglieder einsetzt?! Wenn es zu den Zielen der neuen Vereinsgründung gehören soll: „Die Öffentlichkeit und die Medien mithilfe von Kampagnen auf Ungerechtigkeit oder schlechte Behandlung von Künstlern hinzuweisen und Veränderung zu fordern“, würde es sich empfehlen, nach dem Wort „Künstlern“ die Ergänzung „und deren Organisationen“ einzufügen. Zu ergänzen wäre auch, dass es mit dem Fordern allein nicht getan ist. Vor allem dann nicht, wenn es darum geht, hochfliegende Pläne aus der Cyberwelt in den Niederungen der kulturpolitischen Realität umzusetzen. So endet denn der „Offene Brief“ an das Präsidium der GDBA mit dem genauen Gegenteil seiner Absicht: „WIR möchten keinen Kriegsschauplatz eröffnen“. Der kulturpolitische Kriegsschauplatz wurde bereits mit dem Schlüsselwerk des Kulturmanagements „Der Kulturinfarkt – von Allem zu viel und überall das Gleiche“ eröffnet. Der Verteilungskampf um Positionen und Subventionen trägt so, wenn auch ungewollt, zu einer „Revitalisierung des Gewerkschaftsgedankens“ bei.

[1] Hermann Voesgen, Kulturmanagement – Worum es geht! – Worum geht es? in: kulturpolitische Mitteilungen, 140, I/2013, S. 48.

[2] Petitionsverfahren 4-16-11-81503-018619, S. 76, (BT-Drs. 17/12517).

[3] Christian Riechert, Annette Stomps, Mindestlohnkonzepte – Mehr sachliche Orientierung, in: NJW 15/2013, 1050.

[4] Hans Herdlein, Revitalisierung des Gewerkschaftsgedankens, in: bühnengenossenschaft 4/13,S. 4 f.

Leitartikel April 2013

Revitalisierung des Gewerkschaftsgedankens

buehnengenossenschaft_4_13Die Erosion der Normalarbeitsverhältnisse im Zuge der Arbeitsmarktreformen führte zu einer Ausweitung der Selbstständigkeit. Immer mehr Menschen arbeiten als „Solo-Unternehmer“ ohne Angestellte. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) Berlin, verfasst von Karl Brenke, weist aus: „In den vergangenen beiden Jahrzehnten ist die Zahl der Selbstständigen in Deutschland kräftig gestiegen. Dies ist fast ausschließlich auf die Entwicklung bei allein tätigen Selbstständigen (Solo-Selbstständigen) zurückzuführen. Besonders stark hat sich dabei die Zahl selbstständiger Frauen erhöht. Auch wenn ein Teil der Solo-Selbstständigen hohe Einkünfte erzielt, liegt das mittlere Einkommen dieser Erwerbstätigengruppe unter dem der Arbeitnehmer. Viele kommen über Einkünfte, wie sie Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor beziehen, nicht hinaus (…) Der Anteil der Geringverdiener unter den Solo-Selbstständigen ist zwar seit Mitte der letzten Dekade gesunken, er liegt aber immer noch bei knapp einem Drittel oder etwa 800.000 Personen“.

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Leitartikel März 2013

Schlagwort “Solidarität”

buehnengenossenschaft_3_13Bei der Bestandsaufnahme der kommunalen Theater und Orchester in Sachsen-Anhalt wurde wieder einmal die fundamentale Erkenntnis zutage gefördert, dass der Theaterbetrieb erhebliche Teile der Kulturausgaben erfordert. In der Zusammenschau der Etatsummen – je nach dem Betrachtungswinkel des Kritikers – eine Unsumme oder eine der Einrichtung geschuldete Finanzierung zwecks Erfüllung ihres Kulturauftrages. Der Blick richtete sich in Sachsen-Anhalt auf die Förderung von Regionen, einschließlich der Metropolen. Ein Anflug des Sächsischen Kulturraumgesetzes mit seinen Kulturräumen schimmert auf, das leider keine Gegenliebe in anderen Bundesländern gefunden hat. Kultur als öffentliche Pflichtaufgabe an den Theatern auszuweisen? Das gilt nur für Verwaltung und Bühnentechnik, nicht aber für den künstlerischen Bereich, für den die gesamte Einrichtung Theater eigentlich da ist. Auch wenn man in früherer Zeit nicht mehr von freiwilligen Leistungen des Haushaltsrechts sprach, nicht mehr von Subventionierung, sondern von Finanzierung – im Grunde hat man sich nicht von der ‚freiwilligen‘ Haushaltsmasse gelöst, die im Bedarfsfall Löcher in anderen Haushaltstiteln stopfen half. Ausnahmen hat es dabei immer gegeben, und sie gibt es immer noch, wenn auch mit sinkender Tendenz.

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Leitartikel Februar 2013

Zunehmende Bedeutung des Gastvertrags

In einer Zeit der Finanzkrisen und der damit verbundenen Etatrestriktionen an den Theatern rückt eine Vertragsform immer stärker in den Vordergrund, der eine Ergänzungsform zugeschrieben worden war: Der Gastvertrag. Demzufolge lag der tarifpolitische Schwerpunkt in der Ausgestaltung des Bühnentarifrechts auf den Normalverträgen des künstlerischen Bereichs. Die Weichenstellung dieser Entwicklung geht auf historische Wurzeln zurück. Ihre Ausprägung erstreckt sich bis in die Gegenwart. Das zeigt sich in einem Sonderabdruck eines Gutachtens aus dem Jahr 1914 zu den Verhandlungen des XXXII. Deutschen Juristentages.[1] Dieses Gutachten ist für das Arbeitsrecht der Bühne von besonderer Bedeutung. Im Mai des Jahres 1911wurde von den verschiedensten Seiten eine Resolution eingebracht, in der die Regierung um Vorlegung eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Bühnenmitglieder ersucht wurde. Die Regierung sagte die Einbringung eines Theatergesetzes zu. Am 15./16. Dezember 1911 fanden im Reichsamt des Innern die ersten Verhandlungen mit den Beteiligten statt. Im Reichsanzeiger vom 12. Dezember 1912 veröffentlichte das Reichsamt des Innern einen vorläufigen und unverbindlichen Entwurf eines Theatergesetzes. Ein Gegenentwurf wurde eingebracht. Im Januar 1913 nahmen Bühnenunternehmer, Einzeldarsteller und Chorsänger, Orchester- und Chorleiter, Musiker sowie die Rechtsbeistände der einzelnen Organisationen an den Beratungen teil. Die Regierungsvorschläge wurden zum großen Teil gutgeheißen.

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Leitartikel Januar 2013

Veränderungen der Verbändelandschaft

Die Verbändelandschaft hat sich seit der Reformgesetzgebung der rot-grünen Bundesregierung durchgreifend verändert. Die mit der Modernisierung des Arbeits- und Sozialrechts verbundene Erweiterung des Arbeitnehmer- und Beschäftigtenbegriffs wirkte sich auch auf die Organisationformen aus. Der Richtungswechsel vom tradierten Arbeitsrecht und den darauf beruhenden Normalarbeitsverhältnissen führte zu neuen und flexibleren Formen der Beschäftigung. Die Agenda 2010 markiert den Wendepunkt in der Arbeitsmarktpolitik: „Das Verhältnis von staatlicher Verantwortung und Eigeninitiative soll in eine neue, dauerhafte Balance gebracht werden“ (Gerhard Schröder).[1] Hinzu kamen eine „Vereinfachung des Kündigungsschutzes ohne Substanzverlust“ und im Tarifrecht die Versicherung: „Die Flächentarifverträge werden nicht abgeschafft. Aber in den Tarifverträgen müssen mehr Optionen geschaffen werden, das heißt Öffnungsklauseln auf dem Boden des geltenden Tarifvertragsrechts“. Die Agenda 2010 trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Am 18. September 2005 erfolgten die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag. Am 12. November 2005 wurde der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD abgeschlossen und die aktive Reformpolitik fortgesetzt.

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