Pressemitteilung der GDBA zur Lage am Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin

Wie die lokale Presse berichtet, erhält das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin kurzfristig eine Finanzspritze von einer Million Euro durch einen Beschluss der Stadtvertreter. Allerdings wurde mit knapper Mehrheit auch der FDP-Antrag befürwortet, “dass das Theater aus der Tarifbindung oder sogar aus dem Arbeitgeberverband austreten soll”. Dieser Beschluss wurde zunächst an die Ausschüsse verwiesen. Die Norddeutschen Neuesten Nachrichten zitieren den FDP-Politiker Michael Schmitz: “Die Personalkosten betragen 80 Prozent des Gesamtbudgets und steigen ständig. Diese Dynamik müssen wir durchbrechen.” (nachzulesen hier)

Hierzu hat die GDBA heute eine Pressemitteilung veröffentlicht:

FDP in Schwerin gefährdet die kulturelle Substanz

Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) protestiert aufs Schärfste gegen die Pläne der Schweriner FDP-Stadtvertreter zum Sparpaket für das Mecklenburgische Staatstheater und die geforderte Aufhebung der Tarifbindung.

Zwar ist es erfreulich, dass die Politik im Land Mecklenburg-Vorpommern und in der Stadt Schwerin mit dem beschlossenen „Rettungsschirm“ für das Staatstheater vorerst die Diskussi­on um dessen Insolvenz beendet hat. Allerdings ist damit weder eine mittelfristige noch lang­fristige Lösung geschaffen worden.

Erschreckend dabei ist allerdings, dass vor allem die FDP die Probleme allein in den gestiege­nen Personalkosten sieht. Sie übersieht dabei, dass Theater immer personalintensive Betriebe sein werden und in Mecklenburg-Vorpommern seit 1995 gedeckelte Zuwendungen erhalten. Gerade in Schwerin hat es in dieser Zeit einen starken Stellenabbau gegeben, der es immer schwieriger machte, die geforderte künstlerische Ausstrahlung und die Präsenz dieses Hauses aufrecht zu erhalten.

Unabhängig davon, dass auch Betriebskosten und die Preise für Betriebsmittel in dieser Zeit stark gestiegen sind, ist es nicht hinzunehmen, dass die künstlerisch Beschäftigten, deren Le­benshaltungskosten auch gestiegen sind, von der Dynamisierung ihrer Gagen und Gehälter ausgeschlossen werden sollen.

Gerade in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem Rechtsradikale stark ver­treten sind und weiteren Zulauf haben, ist es erforderlich, die zentrale Kulturaufgabe der De­mokratiebildung, wie sie auch vom Deutschen Kulturrat gefordert wird, zu unterstützen. Dies ist allerdings nicht zum Nulltarif zu erreichen.

Der GDBA-Präsident Hans-Christoph Kliebes fordert die politischen Gremien des Bundeslan­des Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Schwerin deshalb auf, dies in ihren Planungen zu berücksichtigen.

Ansprechpartner:
Jörg Löwer
Tel.: (040) 41 28 52 77
Fax: (040) 45 93 52
E-Mail: hg@buehnengenossenschaft.de

TV-Beiträge: Arm aber kreativ – Künstler am Existenzminimum

Das ZDF-Magazin “aspekte hat Theaterschaffende der freien Szene in Berlin portraitiert, die in Interviews über ihre existentiellen Probleme berichten. Die Schauspielerin Claudia Wiedemer, der Tänzer Hans-Werner Klohe, der Schauspieler/Theaterleiter Uwe Moritz Eichler und der HAU-Intendant Matthias Lilienthal mit zwei Kollegen sprechen über ihre persönlichen Erfahrungen mit der Künstlerarmut in der freien Szene. Resümierend muss man sagen, dass die Interviews die Auswirkungen der Unterfinanzierung und Selbstausbeutung in der freien Szene eindrücklich aufzeigen und Theaterschaffende froh sein können, wenn sie dem geschilderten Existenzkampf bei einer Anstellung auf NV Bühne in deutschen Stadt- und Staatstheatern zumindest für die Dauer des Vertrages nicht ausgesetzt sind. Hier gilt die Mindestgage und die KollegInnen sind automatisch kranken-, pflege-, arbeitslosen-, renten- und unfallversichert. Zudem kommen für Pflichtversicherte das Altersruhegeld, das Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit bei Minderung der Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf oder Erwerbsunfähigkeit, Leistungen an Hinterbliebene und Zuschüsse zu Heilkosten durch die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen hinzu. Von den Leistungen der VddB profitieren nicht nur NV Bühne-Beschäftigte, sondern seit der letzten Satzungsänderung auch gastspielverpflichtete BühnenkünstlerInnen, soweit sie Probenverpflichtungen eingehen und zu mehr als insgesamt sieben Aufführungen und Proben einschließlich Einweisungsproben pro Inszenierung vertraglich verpflichtet sind.

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