Altersarmut, Rentendialog und die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) in der Bayerischen Versorgungskammer

Das Thema Altersarmut nimmt in der Medienberichterstattung und der politischen Diskussion einen immer breiteren Raum ein – so warnte zuletzt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vor dieser Gefahr. Die Bundesregierung führt hierzu aktuell einen Rentandialog mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden, Religionsgemeinschaften und dem Deutschen Kulturrat. Zudem beantwortete das Bundesarbeitsministerium eine Fraktionsanfrage der Linkspartei mit der Aussage, dass das Niveau der gesetzlichen Rente bis zum Jahr 2025 im Vergleich zu heute um etwa 10 Prozent sinken wird  – und rät zur zusätzlichen Altersvorsorge mit der staatlich geförderten Riester-Rente.

In der Tageszeitung Welt wurde Monika Queisser, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik der OECD, mit den Worten zitiert:

“Deutschland gehört international zu den Schlusslichtern bei der Alterssicherung von Geringverdienern. (…) Noch ist Altersarmut in Deutschland nicht weit verbreitet, doch wird sie deutlich zunehmen, wenn man nicht jetzt Maßnahmen ergreift.”

Monika Queisser hält auch den engen Versichertenkreis in Deutschland für ein weiteres Problem, da lediglich Arbeitnehmer in das Rentensystem einbezogen seien. Viele kleine Selbständige sorgten dagegen nur unzureichend oder gar nicht für ihr Alter vor. Nachhören kann man dies in einem Interview, das Frau Queisser dem Radiosender Bayern 2 gegeben hat:

 

 

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Auch wenn (!) bei selbständigen Theaterschaffenden eine Rentenversorgung durch eine Versicherung in der Künstlersozialkasse gegeben ist, reichen die Leistungen im Alter bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 13.600 Euro der dort Versicherten bei Weitem nicht aus.

Und auf folgende Probleme beim bisherigen Modell der von der Bundesregierung geplanten  Zuschussrente zur Verhinderung von Altersarmut macht der Deutsche Kulturrat aufmerksam:

  • Selbständige Künstler können erst seit 1983 Mitglied der Künstlersozialversicherung werden und sich damit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Sollten sie nicht vorher schon einmal sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, können sie in den ersten Jahren keine ausreichenden Beitragszeiten zum Erlangen der Zuschussrente erwerben.
  • Unständig abhängig Beschäftigte wie z.B. Film- und Fernsehschauspieler zahlen zwar in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Aufgrund der geltenden Bestimmungen zum Bezug von Arbeitslosengeld I erhalten sie jedoch oftmals kein Arbeitslosengeld I. Sie können daher keine ausreichenden Versicherungs- und Beitragszeiten zum Bezug der Zuschussrente erlangen.
  • Im Kultur- und Kreativbereich sind der Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit und die diskontinuierliche Beschäftigung weit verbreitet. Viele Betroffene erreichen weder ausreichende Versicherungs- noch Beitragszeiten und wären ebenfalls von der Zuschussrente ausgeschlossen.

Unter Berücksichtigung dieser Sachlage muss man ausdrücklich die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) in der Bayerischen Versorgungskammer lobend hervorheben, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der deutschen Theater im Alter oder bei Berufsunfähigkeit einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung bietet. Durch die Neuregelung, dass auch als Honorarkräfte beschäftigte Darstellerinnen und Darsteller zusatzversichert werden müssen, wenn sie mehr als 7 Proben und Vorstellungen pro Jahr und Produktion leisten, erlangt diese Gruppe eine heutzutage dringend benötigte Zusatzversorgung mit der Möglichkeit der Riesterförderung (nachzulesen hier). Und die ebenfalls neu geregelte – und mancherorts kritisierte – Anknüpfung der Tänzerabfindung der VddB an die Voraussetzungen der Umschulung, Fortbildung oder Existenzgründung (Stichwort Transition) trägt dem Gedanken der beruflichen Neuorientierung Rechnung (nachzulesen hier), indem sie Tanzschaffenden am Ende ihrer aktiven Karriere die finanziellen Mittel für einen beruflichen Neustart zur Verfügung stellt. Einen Neustart durch Qualifizierung, der ebenfalls als Maßnahme gegen Altersarmut zu sehen ist. Die Stiftung TANZ -Transition Zentrum Deutschland empfiehlt  die Bayerische Versorgungsanstalt sogar als Alternative zu einer privaten Rentenversicherung.

Umso fahrlässiger sind Aussagen zur Zusatzversorgung wie die in der off-information 02/11 des Bundesverbandes Freier Theater (Alexander Opitz: Rechtssicherheit für freie Theaterschaffende in den Sozialversicherungen schaffen, Seite 16):

“Um ihre Position zu festigen, hat die Bayerische Versorgungskammer per Verwaltungsratsbeschluss im November 2009 festgelegt, dass auch bei der KSK versicherte, selbständig tätige Darstellende Künstlerinnen und Künstler zusatzversichert werden müssen, wenn sie mehr als 7 Proben und Vorstellungen leisten. Das bedeutet, dass Freischaffende Darstellende Künstler Beiträge für eine Zusatzversorgung von abhängig Beschäftigten entrichten müssen, auf die die Betroffenen später jedoch keinen Anspruch haben.”

Die letzte Aussage ist schlicht falsch. Für die eingezahlten Beiträge gilt der Grundsatz der Unverfallbarkeit. Eingezahlte Beiträge können entweder unter bestimmten Umständen erstattet werden oder werden als Zusatzrente ausgezahlt (Merkblatt 22 der VddB über Beitragserstattung und Abfindung, Nummer 3).

Die Zusatzversorgung der VddB ist somit ein wirksames Mittel gegen die Bekämpfung von Altersarmut bei Theaterschaffenden – seien sie Angestellte oder unterbezahlte Honorarkräfte.

Petition gegen das Totsparen am Trierer Theater

Die hochverschuldete Stadt Trier plant laut einer Äußerung des Oberbürgermeisters Klaus Jensen (SPD), 2012 bei ihrem Theater bis zu eine Million Euro einzusparen (hier ein Interview mit Intendant Gerhard Weber auf 16vor.de, hier ein Bericht aus dem Trierischen Volksfreund). Das Theater Trier hat als erste Gegenmaßnahme eine Online-Petition gestartet. Hier die Petition im Wortlaut: weiterlesen

Forsa-Umfrage ergibt: Breiter Rückhalt für das Theater für Niedersachsen

Eine Forsa-Umfrage – in Auftrag gegeben von der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung (HAZ) – hat ergeben, dass 82 Prozent der Hildesheimer Bürger das Theater für Niedersachsen (TfN) für unentbehrlich halten. Dabei spielten Alter und Bildung der Befragten kaum eine Rolle: Ob bei den 18- bis 29-Jährigen, den 30- bis 44-Jährigen, den 45- bis 60-Jährigen oder den über 60-Jährigen: Die Zustimmung für das TfN liegt in jeder Gruppe bei mehr als 80 Prozent. Von den befragten Hauptschulabsolventen stehen 77 Prozent zum Theater, unter den Abiturienten und Hochschulabsolventen sind es 80 Prozent, von den Bürgern mit Mittlerer Reife finden sogar 88 Prozent, Hildesheim brauche das TfN.

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Offener Brief an die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst des Freistaats Sachsen

Folgenden offenen Brief haben die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) an Frau Prof. Dr. Dr. von Schorlemer, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst des Freistaats Sachsen, gerichtet: weiterlesen